Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) | Glanz & Gloria – für dein Auto! | Autobox GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen der Glanz & Gloria – Autobox GmbH, die im Parkdeck des Europark in der Europastraße 1 in 5020 Salzburg angeboten werden. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen der „Glanz & Gloria“ – Autobox GmbH (nachfolgend „Dienstleister“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen erkennt der Auftraggeber diese AGB an.
2. Leistungen & Produkte
Der Dienstleister bietet die Innen- und Außenreinigung von Fahrzeugen jeglicher Art an. Zusätzliche Leistungen wie Sitzwäsche, Lackpolituren, Felgenreinigung, spezielle Pflegepakete oder andere Dienstleistungen aus diesem Segment können gegen gesondertes Entgelt vereinbart werden. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache oder den angebotenen Servicepaketen. Weiters werden Produkte, die im Zusammenhang mit dem Unternehmensgegenstand stehen im Einzelhandel am Betriebsstandort verkauft.
3. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber eine Dienstleistung in Auftrag gibt und der Dienstleister diese Annahme bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt – dies erfolgt in der Regel mündlich und wird im Kundenverwaltungsprogramm erfasst. Termine können vor Ort oder online über das Buchungstool (Shore.com) vereinbart werden, welches auf der Webseite www.glanz-gloria.at verlinkt und implementiert ist.
4. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Preise werden anhand der Preisliste kundgemacht, Abweichungen können im Einvernehmen vereinbart werden. Die Bezahlung erfolgt vor der Leistungserbringung, entweder im Voraus bei Terminbuchung oder bereits unmittelbar nach Bestätigung des Termins direkt am Betriebsstandort. Zudem ist eine Zahlung über die Webseite www.glanz-gloria.at mit dem Buchungstool (Shore.com) möglich.
5. Fahrzeugübergabe und -abholung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Fahrzeug zum vereinbarten Termin in einem verkehrssicheren Zustand bereitzustellen und nach Abschluss der Reinigung umgehend abzuholen. Bei Verzögerungen seitens des Auftraggebers können Zusatzkosten anfallen.
6. Abhol- und Rückstellservice
Auf Wunsch des Auftraggebers kann ein Abhol- und Rückstellservice ergänzend angeboten werden. Hierbei holt der Dienstleister das Fahrzeug zum vereinbarten Termin am Einsatzort ab und bringt es nach der erfolgten Reinigung wieder an den ursprünglichen Abstellort zurück. Für diesen Service können zusätzliche Gebühren anfallen, die vor Inanspruchnahme des Service klar kommuniziert und vertraglich vereinbart werden. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Abhol- und Rückstellort verkehrssicher und zugänglich ist. Etwaige Verzögerungen oder Unzugänglichkeiten, die zu Mehrkosten oder zusätzlichem Aufwand führen, sind dem Auftraggeber zur Last zu legen. Die Haftung des Dienstleisters bleibt auf den Zeitraum der aktiven Reinigungs- und Pflegeleistungen beschränkt; nach dem Rückstellvorgang gehen alle Risiken auf den Auftraggeber über.
7. Haftung
- Allgemeine Haftungsgrundlage: Der Dienstleister haftet für Schäden am Fahrzeug ausschließlich dann, wenn diese infolge leichter bzw. grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes seitens des Dienstleisters, seiner Mitarbeiter oder durch den unsachgemäßen Einsatz von Reinigungsgeräten verursacht wurden.
- Mitarbeiter und Geräte: Schäden, die beispielsweise durch unsachgemäße Handhabung der Reinigungsgeräte, fehlerhafte Bedienung technischer Einrichtungen oder unsachgemäßen Einsatz von Reinigungsmitteln entstehen, sind im Rahmen des oben genannten Haftungsgrundsatzes zu beurteilen. Beispiele hierfür sind etwa Kratzer an der Lackoberfläche, Beschädigungen von empfindlichen Fahrzeugteilen wie Folierungen oder elektrischen Komponenten sowie Schäden an der Innenausstattung (z. B. durch übermäßige Feuchtigkeitseinwirkung).
- Vorbestehende Schäden: Der Auftraggeber ist verpflichtet, vorhandene Vorschäden am Fahrzeug vor der Reinigung anzugeben. Der Dienstleister dokumentiert etwaige kommunizierte Schäden vor der Durchführung der Reinigung. Schäden, die bereits vorliegen oder infolge von unsachgemäßen Reparaturen entstehen, sind von der Haftung ausgeschlossen.
- Haftungszeitraum: Die Haftung des Dienstleisters bezieht sich ausschließlich auf den Zeitraum der aktiven Reinigungs- und Pflegeleistungen. Sobald das Fahrzeug nach Abschluss der Reinigung auf einem Parkplatz abgestellt wird, geht die Haftung wieder vollständig auf den Auftraggeber über.
- Haftpflichtversicherung: Für eventuelle Schadensfälle wurde eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen abdeckt. Diese Versicherung greift jedoch nur für jene Schäden, die dem oben definierten Haftungsumfang zuzurechnen sind.
8. Reklamationen
Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Fahrzeugübernahme, schriftlich geltend gemacht werden. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.
9. Höhere Gewalt
Kann die Dienstleistung aufgrund von höherer Gewalt nicht erbracht werden, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. In einem solchen Fall wird der Termin in Absprache mit dem Auftraggeber verschoben.
10. Kameraüberwachung
Der Dienstleister weist darauf hin, dass im Betriebsbereich ein Videoüberwachungssystem zur Erhöhung der Sicherheit von Fahrzeugen, Mitarbeitern und Kunden installiert ist. Diese Maßnahme dient der Prävention von Diebstahl, Vandalismus und sonstigen strafbaren Handlungen sowie der Sicherstellung eines reibungslosen Betriebsablaufs und dem Nachweis von etwaigen Schadensfällen. Die dabei gewonnenen Aufnahmen werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet und gespeichert. Die Speicherung der Videoaufnahmen erfolgt nur für den zur Erreichung der genannten Zwecke erforderlichen Zeitraum oder solange eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis zur Kameraüberwachung.
11. Datenschutz
Die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten werden unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich, wie etwa im Rahmen des Buchungsvorgangs. Mit Auftragserteilung stimmt der Auftraggeber den Datenschutzbestimmungen, welche auf der Webseite www.glanz-gloria.at veröffentlicht sind, zu
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Salzburg.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.